Fördermassnahmen
Ihr Wegweiser durch die BEG-Förderung für effiziente Gebäude im B2B-Bereich
Als führender Anbieter von innovativen Beleuchtungslösungen informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Unsere umfassende Übersicht bietet Einblicke in die optimierten Förderprogramme, insbesondere im Bereich der Sanierung von Beleuchtung in Nichtwohngebäuden.
Fördermöglichkeiten im Überblick:
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen, bereitgestellt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), unterstützt nicht nur den Austausch oder die Optimierung von Beleuchtung, sondern auch den Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Fördersatz und Kriterien:
Profitieren Sie als B2B-Kunde von einem Fördersatz von 15 % der Investitionssumme, mit einer maximalen Förderung von 5 Millionen Euro pro Zusage und bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro (brutto). Fachplanung und Baubegleitung können mit bis zu 20.000 Euro pro Zusage oder 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert werden, erbracht von einem Energieeffizienz-Experten oder einem Dritten.
Technische Anforderungen:
Für die Förderung müssen Beleuchtungssysteme bestimmte technische Anforderungen erfüllen, darunter eine Systemlichtausbeute von mindestens 140 lm/W bei LED-Lichtbandleuchten und 120 lm/W bei anderen Beleuchtungssystemen. Der Lichtstromerhalt bei LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Stunden betragen. Erforderlich sind auch die Datenblätter der Hersteller.
Antragsberechtigte im B2B-Bereich:
Als B2B-Kunde profitieren Sie von unserem Service. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie bei der Umsetzung Ihrer Beleuchtungsprojekte zu unterstützen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden Sie hier:
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einer effizienten Beleuchtung zu begleiten.