Röhren-Reform
die Tage der Leuchtstoffröhren sind gezählt
Was früher noch als Energiesparlampe betitelt wurde, ist nun verboten. Denn um unsere Energieziele zu erreichen, müssen nachhaltige und klimafreundlichere Beleuchtungsstrategien umgesetzt werden . Da die zulässige Menge an Quecksilber deutlich herabgesetzt wurde, revolutionieren neue LED-Lösungen den Beleuchtungsmarkt und die in die Jahre gekommenen T5- und T8-Leuchten werden ersetzt . Aufgrund der schneller steigenden Strompreise sollten Sie nicht mehr mit der Umrüstung warten, auch wenn die
Leuchten bis an ihr Betriebsende genutzt werden dürfen. Außerdem erfordern der Material- und Rohstoffmangel eine längere Planung, die Sie nicht unterschätzen sollten. Langfristig kommen Sie um eine Umrüstung nicht herum und wir von lichtline helfen Ihnen gerne dabei eine effiziente Alternative zu finden. Wir bieten Ihnen von der Retrofit-Lösung, über die Sanierungslösung bis hin zur Neuinstallation interessante Möglichkeiten für eine saubere und vor allem kosteneffizientere Zukunft. Kontaktieren Sie uns jetzt.
EU verbietet Leuchtstoffröhren
zur Senkung von Treibhausgasemissionen
Was früher noch als Energiesparlampe betitelt wurde, wird nun verboten. Denn um unsere Energieziele zu erreichen, müssen nachhaltige und klimafreundlichere Beleuchtungsstrategien her. Da die zulässige Menge an Quecksilber deutlich herabgesetzt wurde, sollen neue LED-Lösungen den Beleuchtungsmarkt revolutionieren und die in die Jahre gekommenen T5- und T8-Leuchten ersetzt werden. Damit Sie als Verbraucher/-innen nicht davon überrascht werden, informieren wir Sie frühzeitig über dieses Thema und zeigen Ihnen Strategien für die Zukunft auf. Aufgrund der immer schneller steigenden Strompreise sollten Sie nicht allzu lange mit der Umrüstung warten, auch wenn die Leuchten bis an ihr Betriebsende genutzt werden dürfen. Außerdem erfordern der Material- und Rohstoffmangel eine längere Planung, die Sie nicht unterschätzen sollten. Langfristig kommen Sie um eine Umrüstung nicht herum und wir von lichtline helfen Ihnen gerne dabei eine effiziente Alternative zu finden. Wir bieten Ihnen von der Retrofit-Lösung, über die Sanierungslösung bis hin zur Neuinstallation interessante Möglichkeiten für eine saubere und vor allem kosteneffizientere Zukunft.
Kontaktieren Sie uns gerne.Zwei Verordnungen für die Zukunft
Entwicklung der Ökodesign-Richtlinie und RoHs-Verordnung
2004
Die 2004 eingeführte EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und regelt somit die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.
2005
Aufgrund steigender CO2 Konzentrationen wird 2005 die Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG ) erlassen. Das Ziel ist die Verbesserung der Energieeffizienz und allgemeine Umweltverträglichkeiten von energiebetriebenen Produkten.
2009
2009 wurde die Richtlinie auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ausgedehnt. Somit schließt die Richtlinie sämtliche Gegenstände ein, deren Nutzung in irgendeiner Weise Energie verbraucht (Art.2 Nr.1 Richtlinie 2009/125/EG). Auch passive Produkte können damit erfasst werden.
2013
Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie ist Voraussetzung, um auf den betroffenen Geräten das CE-Zeichen anbringen zu dürfen. Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.
2019
2019 beschloss die Kommission zehn Durchführungsverordnungen zur Ökodesign-Richtlinie 2019/2020. Sie sollen dafür sorgen, dass Geräte in Zukunft leichter zu reparieren sind und dadurch länger genutzt werden können.
Das flüssige Gift in unseren Röhren
Warum Quecksilber so gefährlich ist
Der Grund warum T5- und T8- Leuchtstoffröhren verboten werden, liegt in erster Linie am Quecksilber in den Leuchten. Denn dieser ist zentraler Bestandteil von Energiesparlampen und wird bei zu hoher Dosierung zum tödlichen Gemisch. Außerdem schadet das flüssige Schwermetall unserem Planeten und somit langfristig auch uns. In der europäischen Union regelt übrigens ein spezielles Schadstoffregister (E-PRTR-Verordnung - EG-Verordnung Nr. 166/2006), welche Stoffe als giftig und gefährlich gelten. In Deutschland müssen zusätzlich all die Unternehmen ihren in die Umwelt freisetzenden Quecksilbergehalt melden, welche mehr als zehn Kilo Quecksilber pro Jahr in die Luft und/ oder das Wasser freisetzen. Hierbei fällt vor allen anderen der Energiesektor schwer ins Gewicht, denn dieser macht ganze 73 % aus. Doch wie schädlich ist Quecksilber wirklich? Einmal in die Natur freigesetzt gibt es nahezu kein Entrinnen mehr. In Gewässern freigesetztes Quecksilber wird von sämtlichen fischigen Bewohnern, die direkt am Anfang der Nahrungsquelle stehen, aufgenommen. Tierische Räuber, also beispielsweise Wasservögel, Robben, Otter etc., deren Nahrungsquelle aus den Gewässern stammt, sind hier besonders gefährdet. Auch der Mensch ist hiervon nicht ausgenommen. Die jahrelange übliche Praxis der Amalgan-Zahnfüllungen, deren Hauptbestandteil Quecksilber war, ist heutzutage glücklicherweise verboten.... Egal um welches Lebewesen es sich hierbei handelt, Quecksilber schädigt das Nervensystem, führt zu Verhaltensveränderungen und sogar zu verminderten Fortpflanzungsraten. Nun ist die nachgewiesene Quecksilberkonzentration bei den Menschen in Deutschland seit Jahren rückläufig – weniger als 1% der Deutschen sind hiervon betroffen. Dennoch ist es auch zukünftig wichtig, weitere Emissionen zu verhindern, denn jedes Gramm Quecksilber in der Umwelt ist schlichtweg ein Gramm zu viel. Da die Industrie hier Spitzenreiter im Bereich der Quecksilberemissionen ist und auch die Lichtindustrie ihren Teil dazu beigetragen hat, ist ein Umdenken zwingend notwendig. Um die nötigen Weichen für speziell diesen Sektor zu stellen, gibt es die RoHS-Richtlinie.
Doch was bedeutet das eigentlich?
Alle Änderungen im Überblick
Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die in Anhang III der Richtlinie definierten Ausnahmen neu geregelt. Dabei wurde die zulässige Menge an Quecksilber in Leuchtmitteln herabgesetzt. Laut der neuen Richtline darf nur noch 1% Quecksilber in der Gasmischung einer Leuchtstoffröhre enthalten sein. Bereits seit 2011 ist die Einhaltung der RoHS-Richtlinie Vorrausssetzung, um auf den betroffenen Leuchten das CE-Zeichen anbringen zu dürfen. Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, das dass Produkt den EU-weit harmonisierten Vorschriften und Anforderungen entspricht. Außerdem muss
die Einhaltung der RoHS-Richtlinie in der EU-Komformitätserklärung bestätigt werden. Diese wird in zwei DIN Normen, welche sich zum einen mit der chemischen Analyse und zum anderen mit der technischen Dokumentation befassen, definiert. Die Neuregelung der RoHS-Richtlinie tritt zum 25.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine T5- und T8-Leuchtstofflampen mehr produziert werden. Der Abverkauf von Restbeständen ist jedoch weiterhin möglich, aber nicht zu empfehlen. Denn durch den Einsatz neuer LED-Beleuchtung schonen Sie nicht nur die Umwelt sondern auch Ihrem Geldbeutel.
Die T8-Leuchtstoffröhre ist das Vorläufermodel der T5-Leuchtstoffröhre und zeichnet sich durch einen größeren Durchmesser von etwa 25 mm aus. Außerdem ist sie für eine Umgebungstemperatur von 25°C optimiert. Dies führt zu einem hohen Energieverbrauch, weshalb die Leuchte durch die T5-Leuchte abgelöst werden sollte. Aufgrund des hohen Energieverbrauchs und der Menge des Quecksilbers darf die Leuchte ab 25.08.2023 nicht mehr produziert werden, da sie damit dem Klimaziel der EU im Wege steht und nicht mehr zeitgemäß ist.
Die T5-Leuchtstofflampe wurde zum damaligen Zeitpunkt als Alternative zur T8 eingeführt, da sie als wesentlich sparsamer galt. Mit einem Durchmesser von etwa 15 mm ist sie deutlich schmaler als ihr Vorgängermodel und wurde wegen ihrer feinen Anmutung und handlicheren Bauart gerne verwendet. Die Leuchte erreicht die höchste Lichtausbeute bei 35°C Umgebungstemperatur. In den üblichen Abdeckungen werden jedoch tendenziell eher höhere Temperaturen erreicht. Die T5-Leuchte wäre laut EU-Ökodesign-Richtlinie weiter zulässig, da sie gegenüber der T8-Leuchte eine höhere Energieeffizienz aufweist. Da der Quecksilberanteil in der Leuchte allerdings zu hoch ist, wird eine Produktion ohne die RoHS-Richtline und somit die CE-Leitlinien zu verletzen, unmöglich. Dies kommt einem Verbot gleich.
Worauf es jetzt ankommt
wir helfen Ihnen gerne
Das Ende der T8- und T5-Leuchten steht unweigerlich bevor. Damit Sie als Verbraucher /-innen nicht davon überrascht werden, informieren wir Sie frühzeitig über dieses Thema und zeigen Ihnen Ihre möglichen Strategien für die Zukunft auf. Sie haben die Wahl zwischen einer Umrüstung oder einer Neuanschaffung. Doch keine Angst – die bis Sommer 2023 produzierten Leuchten sowie deren Restbestände dürfen noch abverkauft werden und natürlich bis an das Betriebsende der jeweiligen Leuchte genutzt werden. Doch lohnt sich das? Ein frühzeitiges Umrüsten auf die ohnehin effizientere LED-Beleuchtung erspart Ihnen schon ab dem ersten Tag weiter anfallende Stromkosten. Je eher Sie also umrüsten, desto mehr Geld sparen Sie sich am Ende. Der rechtzeitige Wechsel und die Planung können also v.a. Betrieben auf längere Sicht hin viel Energie und dadurch wiederum Geld
einsparen. Wir von lichtline arbeiten ständig an einer Weiterentwicklung für Ihre Beleuchtungstechnologie und können Ihnen eine breite Palette an effizienten Alternativen anbieten. Egal ob Sie eine T5- oder eine T8- Leuchte ersetzen möchten, wir haben die perfekte Lösung für Sie. Im Folgenden können Sie zwischen Retrofit-, Sanierungs- oder Neuinstallationslösungen wählen und so ganz einfach das betroffene Leuchtmittel gegen eine neue LED-Leuchte austauschen. Wir erläutern Ihnen gerne sämtliche Vorteile und Einsparmöglichkeiten. Je nachdem wie Sie sich entscheiden, sind unter Umständen weitere Schritte notwendig. Gerne helfen wir Ihnen bei der anwendungsspezifischen Lichtplanung oder der Kompatibilitätsprüfung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
T5 / T8
Lichtband
- Retrofit: [T8]
- Röhrentausch
- Sanierungslösung: [T5/T8]
- ClickLUX 2.0
- Neuinstallation: [T5/T8]
- ClickLUX ROCKET
- ClickLUX EASY
Feuchtraumleuchte
- Retrofit: [T8]
- Röhrentausch
- Neuinstallation: [T5/T8]
- IndustryLUX TUBOLA
- IndustryLUX FARO X3
- DeLUX SPLASH
- 7PROOF
Raster-Einlegeleuchte
- Retrofit: [T8]
- Röhrentausch
- Sanierungslösung: [T5/T8]
- PanelLUX Serie
Raster-Aufbauleuchte
- Retrofit: [T8]
- Röhrentausch
- Sanierungslösung: [T5/T8]
- InteriorLUX NEA 2.0
- Neuinstallation: [T5/T8]
- InteriorLUX NEA 2.0
- PanelLUX mit Aufbaurahmen
- InteriorLUX